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Mit dem Smartphone zur beruflichen Anerkennung

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Eine neue App informiert in fünf Herkunftssprachen von Flüchtlingen über berufliche Anerkennung / Bundesbildungsministerin Wanka: "Orientierung ohne sprachliche Hürden"

Mit einer neuen App können sich Flüchtlinge über Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen informieren. Die App "Anerkennung in Deutschland" für Android-, iOS- und Windows-Geräte ist in den fünf wichtigsten Herkunftssprachen von Geflüchteten  (Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu) sowie auf Deutsch und Englisch verfügbar. Sie bietet einen Einstieg in das Thema, erklärt in einfacher Sprache das Anerkennungsverfahren und verlinkt zu Informations- und Beratungsangeboten.

"Nach der ersten Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten richtet sich die Aufmerksamkeit jetzt stärker auf ihre Bildung und berufliche Entwicklung. Dafür brauchen Flüchtlinge und ihre Unterstützer verlässliche Informationen, die ihnen eine einfache Orientierung zu den Chancen der beruflichen Anerkennung ermöglichen – ohne sprachliche Hürden. Hier kann unsere App gute Dienste leisten", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Die neue App bietet auch einen leichten Zugang zu Beratungsstellen, da Nutzerinnen und Nutzern die nächstgelegene Beratungsstelle des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" samt Kontaktdaten angezeigt wird. Dort werden sie  persönlich beraten und unterstützt. Die vom Bundesbildungsministerium finanzierte und vom Bundesinstitut für Berufsbildung bereitgestellte App kann ab sofort kostenlos in den App-Stores sowie auf dem Anerkennungsportal unter www.anerkennung-in-deutschland.de/app heruntergeladen werden. Gleichzeitig wird das Anerkennungsportal der Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de um eine arabische Sprachversion erweitert – denn ein Großteil der Geflüchteten spricht Arabisch. Damit steht das Hauptangebot des Portals nun in neun Sprachen zur Verfügung.

Ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. In manchen Fällen ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation die Voraussetzung dafür, diesen Beruf in Deutschland überhaupt ausüben zu dürfen (z.B. Ärztin, Krankenschwester oder Lehrer). In jedem Fall hilft ein Anerkennungsverfahren bei der Jobsuche, weil Arbeitgeber ausländische Qualifikationen mit Hilfe eines Gleichwertigkeitsbescheids besser einschätzen können.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Pressemitteilung Redaktion: Länder / Organisationen: Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Fachkräfte

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