An dem Horizont 2020 mit einer Million Euro dotierten Wettbewerb können Krankhäuser, die über eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung verfügen und ihren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energie decken. Voraussetzung ist, das mindestens drei erneuerbare Energietechnologien verwendet werden, einschließlich Technologien zur Energiespeicherung.
Stichtag des einstufigen Bewerbungsverfahren ist der 3. April 2019. Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen können dem Horizont 2020 Teilnehmerportal entnommen werden.