Das Preisgeld beträgt 60.000 Euro. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland gemeinsam mit den dortigen Fachkolleginnen und -kollegen durchzuführen. Möglich ist ein Aufenthalt von insgesamt einem halben bis zu einem ganzen Jahr, der auch zeitlich aufgeteilt werden kann. Zur Finanzierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit werden bei Bedarf weitere Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro – insbesondere für die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, für Sachmittel, z. B. Fachliteratur und wissenschaftliche Geräte am Heimatinstitut sowie für die Einbeziehung von wissenschaftlichem Nachwuchs – zur Verfügung gestellt.
Eine Nominierung für den Georg Forster-Forschungspreis können ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einer Forschungseinrichtung in Deutschland initiieren. Vorgeschlagen werden können Forschungspersönlichkeiten, deren grundlegende Entdeckungen, neue Theorien oder Erkenntnisse das eigene Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig geprägt haben und die auch in Zukunft an der Ausarbeitung forschungsbasierter Lösungsansätze für die spezifischen Herausforderungen der Schwellen- und Entwicklungsländer mitwirken.