Änderung der Bekanntmachung
Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung − Richtlinie zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Polen: „Deutsch-Polnische Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft (DPT)“ vom 10. Januar 2018 (BAnz AT 19.01.2018 B2) wurde in mehreren Punkten geändert.
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Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des Programms "Stärkung Deutschlands im europäischen Forschungs- und Bildungsraum" sowie im Rahmen der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das polnische Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung (MNiSW) beabsichtigen, Initiativen auf dem Gebiet der angewandten Forschung und des Technologietransfers zu verstärken, um Synergien und Komplementaritäten zwischen beiden Ländern im Ökosystem "Forschung − Start-up – KMU" weiter auszuschöpfen. Als zugrunde liegendes Forschungsgebiet der geplanten gemeinsamen Initiative Fördermaßnahme "Deutsch-Polnische Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft (DPT)" wurde für die erste Bekanntmachung das Thema "Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft" identifiziert. Dieses Thema orientiert sich thematisch am Fachprogramm "Medizintechnik" des BMBF.
Die gemeinsame Bekanntmachung soll es Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) ermöglichen, auf dem Gebiet der "Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft" gemeinsame bilaterale Vorhaben Polen umzusetzen. In den bilateralen Vorhaben soll insbesondere die Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft in "2+2"-Projekten vertieft werden. Unter "2+2"-Projekten werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer ausländischen (hier: polnischen) Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem ausländischen (hier: polnischen) Unternehmen verstanden. Der private Sektor soll dadurch auch ermutigt werden, stärker in FuE-Aktivitäten zu investieren. Von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Wirksamkeit der Vorhaben ist die Stärkung des Technologietransfers zur Verwertung der erzielten Forschungsleistungen, insbesondere bei Start-up-Firmen sowie KMU.
Es werden Verbundprojekte gefördert, die einen oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Telemedizin und Telediagnostik
- Digitale Diagnoseunterstützung
- Smart Surgery
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH und DLR Projektträger/Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 19. April 2018 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Die polnischen Partnerinnen/Partner müssen die auf polnischer Seite anfallende Finanzierung und Durchführbarkeit des Projekts sicherstellen. Hierzu muss ein Antrag beim polnischen National Center for Research and Development gestellt werden.