Die Projekte sollten eine theoretische Grundlagenforschung mit Konzepten verbinden, die für die gesellschaftliche, humanitäre und politische Praxis Bedeutung haben. Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der fünf Forschungsfelder zuordnen lassen:
- Fluchtinfrastrukturen
- Süd-Süd-(Im-)Mobilitäten
- Mehrfache Flucht und Vertreibung („multiple displacements“)
- Handlungsmacht von Geflüchteten
- (Supra-)Staatliche Einflüsse auf Fluchtprozesse
Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden. Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Promovierende sind nicht eigenständig antragsberechtigt.
Die Förderlinie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit. Es ist keine institutionelle Anbindung notwendig.
Im Förderschwerpunkt „Flucht“ ist nur eine digitale Antragstellung möglich. Die notwendigen Unterlagen können bis zum 15. Juni 2022 direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden. Anträge können ausschließlich in englischer Sprache eingereicht werden.