Österreich hat im Sommer 2023 mit dem Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat (FWIT-Rat) ein neues zentrales Beratumsgremium geschaffen.
Der FWIT-Rat dient der Beratung der Bundesregierung als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts. Der FWIT-Rat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung der Bundesregierung sowie einzelner Mitglieder der Bundesregierung in den Angelegenheiten der österreichischen und europäischen Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, der Hochschulen und der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Unterbreitung von Vorschlägen für den Pakt zu Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
- Unterstützung bei der Analyse der Umsetzung der laufenden FTI-Strategie der Bundesregierung und bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards
- die Erstellung eines zweijährigen Tätigkeitsberichtes an die Bundesregierung, den diese dem Nationalrat zuzuleiten hat
- die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung
Der FWIT-Rat ist entsprechend des FWIT-Rat-Errichtungsgesetz (FREG) aus der Zusammenlegung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung und des Österreichischen Wissenschaftsrates entstaden.