Das Abkommen zwischen der EU und der Ukraine gehört zu einem neuen Typus von Assoziierungsabkommen, es soll eine "tiefe und umfassende" Assoziierung zwischen den beiden Rechtsräumen herbeiführen, indem es die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine fördert. Das besondere dieser neuen Abkommensart ist, dass Vorschriften enthalten sind, die eine weitgehende Anwendung von Unionsprinzipien in der Ukraine vorsehen, ohne dass die Ukraine Teil der EU wird.
"Wir werden untersuchen, inwieweit die Ukraine durch das Abkommen 'europäisiert' wird, und wir werden unsere Ergebnisse in Form einer Kommentierung der wichtigsten Vorschriften des Übereinkommens der Fachöffentlichkeit zugänglich machen", erläutert der Völker- und Europarechtler Dr. Stefan Lorenzmeier Hintergrund und Zielsetzung des von ihm federführend betreuten deutsch-ukrainischen Projekts. Auf Augsburger Seite ist neben Lorenzmeier Prof. em. Dr. Christoph Vedder an den Forschungsarbeiten beteiligt. Ukrainischer Partner ist Prof. Dr. Roman Petrov, der als Inhaber eines Jean Monnet-Lehrstuhls für Europarecht an der Universität Kiew-Mohyla das Jean Monnet Centre of Excelence in European Studies leitet.
Die von der AvH für die Institutspartnerschaft zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 55.000 Euro dienen primär der Ermöglichung wechselseitiger Forschungsaufenthalte und der Finanzierung hochrangiger Konferenzen an den beiden Partneruniversitäten in den kommenden drei Jahren.
Kontakt:
Dr. Stefan Lorenzmeier
Juristische Fakultät der Universität Augsburg
86135 Augsburg
Tel: +49(0)821-598-4502
E-Mail: stefan.lorenzmeier(at)jura.uni-augsburg.de