Angesichts der engen Vernetzung Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist ein besonnener und pragmatischer Umgang mit der entstandenen Situation ad hoc verhängten Boykottmaßnahmen vorzuziehen. Eine deshalb hervorgerufene Verzögerung – geschweige denn die völlige Aussetzung – der Verhandlungen über die Beteiligung Schweizer Institutionen an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der Europäischen Union würde der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Europa unnötigen Schaden zufügen. Es geht dabei in erster Linie nicht um die finanzielle Förderung Schweizer Forschungsvorhaben durch Europäische Förderprogramme, sondern um die Begutachtung von Schweizer Forschungsvorhaben nach den internationalen ERC Standards.
Die HRK ist sich bewusst, dass das Ergebnis des Referendums in der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 7. Februar 2014 einem Kernziel der Europäischen Union, nämlich Freizügigkeit der Menschen in Europa zu gewährleisten, widerspricht. Demzufolge ist das Aussetzen der finanziellen Förderung Schweizer Projekte sicherlich zu vertreten. Ein Ausschluss aus der wissenschaftlichen Begutachtung steht dagegen in einem krassen Widerspruch zur Idee der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums.
Der uneingeschränkte Zugang aller bisherigen Partner zu den europäischen Begutachtungsverfahren ist besonders für die europäischen Hochschulen wichtig, damit Europa in Forschung, Bildung und Innovation im globalen Wettbewerb bestehen kann. Die europäischen Hochschulen benötigen einander und der wissenschaftliche Beitrag der Schweizer Partner ist nicht nur willkommen, sondern unverzichtbar.
Es wäre es nicht der richtige Weg, ausgerechnet in der Wissenschaft, in der der Austausch mit Schweizer Partnern erwiesenermaßen exzellent funktioniert, ein derartiges Exempel zu statuieren.