Eines der Ziele des Gesetzentwurfes ist es, „die Attraktivität des Landes zu erhöhen und den Aufenthalt internationaler Talente zu verbessern“. Hierfür werden insbesondere zwei Richtlinien der Europäischen Union (EU) für Studierende und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten umgesetzt.
Der Entwurf sieht in diesem Bereich Mobilitätserleichterungen für internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten vor, die vom bisherigen nationalen Recht nicht abgedeckt wurden. Sie richten sich an Personen, die im Rahmen eines EU-Programms (wie etwa Erasmus Mundus), einem multilateralen Programm mit Mobilitätsphasen in einem EU-Land oder eines Abkommens zwischen mindestens zwei europäischen Hochschulen nach Frankreich kommen. Es können hierfür entweder eine einmal verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung für bis zu ein Jahr oder eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens zweijährige Mobilitätsphasen vergeben werden. Künftig soll zudem die Genehmigung aus dem ersten EU-Aufenthaltsland ausreichen, um anschließend im Rahmen eines der oben genannten Programme für einen festgelegten Zeitraum nach Frankreich zu kommen. Die für Aufenthaltsgenehmigungen zuständige Präfektur muss lediglich informiert werden. Diese Maßnahme wird auch für Wissenschaftler gelten, die im Rahmen eines der oben genannten Programme bis zu zwölf Monate nach Frankreich kommen können.
Weiterhin wird eine nicht verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung für internationale Studienabsolventen oder internationale Wissenschaftler geschaffen, die zur Stellensuche oder Gründung eines Unternehmens im Land bleiben oder nach Frankreich zurückkehren möchten. Davon sollen alle Alumni profitieren können, die in den letzten vier Jahren ihren Abschluss erhalten haben.
Im Bereich der Innovationsförderung werden die Zugangskriterien für den „Passeport Talents“ erweitert. Es handelt sich um eine vierjährige, erneuerbare Aufenthaltsgenehmigung, die im Herbst 2016 speziell für Personen aus für Frankreich besonders interessanten Arbeitsbereichen geschaffen wurden. Die Anerkennung als „innovatives Unternehmen“, mit dem man Anspruch auf die Nutzung der „Passeport Talents“ hat, wird erleichtert und der Personenkreis auf „alle Personen, die signifikant und nachhaltig zum Erfolg Frankreichs oder seiner Entwicklung beitragen können“ erweitert. Zudem werden künftig alle Kinder eines Paares von der Familien-Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Programms profitieren, und nicht nur wie bisher die Kinder der Person, die den „Passeport Talent“ erhalten hat.
Zum Nachlesen:
- elysee.fr (21.02.2018): Compte-rendu du Conseil des Ministres du 21 février 2018 (Französisch)
- Amtsblatt der Europäischen Union L 132/21 (21.05.2016): Richtlinie (EU) 2016/801 vom 11. Mai 2016
- assemblee-nationale.fr: Projet de loi pour une immigration maîtrisée et un droit d’asile effectif (Französisch)
- assemblee-nationale.fr: Étude d'impact - Projet de loi pour une immigration maîtrisée et un droit d’asile effectif (Französisch)
- Le Monde (23.02.2018): De nouvelles cartes de séjour pour faciliter la venue d’étudiants étrangers (Französisch)