StartseiteAktuellesNachrichtenBericht "Studierende im Bachelor-Studium 2009": Bologna-Prozess ist nicht gescheitert, Probleme liegen in seiner Umsetzung

Bericht "Studierende im Bachelor-Studium 2009": Bologna-Prozess ist nicht gescheitert, Probleme liegen in seiner Umsetzung

Eines der Hauptziele der Hauptziele der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 war, die Mobilität von Studierenden zu fördern. Dazu bekannten sich erneut die Bildungsministerinnen und -minister der beteiligten Staaten in der Bologna-Folgekonferenz am 26. und 27. April 2012 und verabschiedeten deshalb die Mobilitätsstrategie 2020.

Bei der Frage, ob dieses Ziel erreicht worden ist oder nicht, scheiden sich die Geister. Für einige ist Bologna eine Erfolgsgeschichte und für andere eher eine Mobilitätsbremse.

Studien, wie der neu erschienene Datenreport „Wissenschaft Weltoffen 2012“ von DAAD und HIS, belegen, dass die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland seit 2000 kontinuierlich gestiegen ist und die Attraktivität der deutschen Hochschulen für ausländische Studierende ebenfalls zugenommen hat . Kritiker sind dagegen der Meinung, dass Bologna an diesem Ziel gescheitert ist. Gründe sehen sie hauptsächlich in den straffen Lehrplänen in Bachelor-Studiengängen und in den unklaren Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Der Sonderbericht "Studierende im Bachelor-Studium 2009", erstellt im Auftrag des Deutschen Studentenwerks und mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover, belegt, dass Bachelor-Studierende für Studium und Nebenjob wöchentlich gerade eine Stunde mehr investieren als Diplom- oder Magister-Studierende. Weiterhin wird die Studierbarkeit in den neuen Studiengängen im Rahmen ihrer Akkreditierung überprüft. Es wird u.a. ermittelt, ob die Eingangsqualifikationen angemessen sind (Berücksichtigung individueller Kompetenzen, Ausgleichmöglichkeiten bei individuellen Defiziten, Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen usw.), ob die Studienplangestaltung geeignet ist (Verhältnis von Lehrveranstaltungen und Selbststudium, Anzahl der Module, ihre Größe und Dauer, curricularer Einbau von Praxisanteilen, Mobilitätsfenster usw.), ob die Prüfungsdichte und -organisation adäquat und belastungsangemessen ist (Anzahl und Arten der Prüfungen, terminliche Einordnung der Prüfungen und Leistungsnachweisen usw.) und ob eine entsprechende Betreuung der Studierenden angeboten wird. Ein akkreditierter Studiengang hat also die Bescheinigung der Studierbarkeit erhalten.

Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt bei der Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen. Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention im Jahr 2007 wurde dafür eine allgemeine rechtliche Grundlage geschaffen. Die Hochschulen müssen im Ausland absolvierte Studienzeiten und erworbene Hochschulqualifikationen anerkennen, es sei denn, dass sie wesentliche Unter-schiede feststellen; diese müssen sie ggf. begründen und nachweisen (Beweislastumkehr), was in den meisten Fällen wohl auch funktioniert.

Um die Anerkennung der an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen zu erleichtern, wurde das European Credit Transfer System (ECTS) 1989 im Rahmen des Mobilitätsprogramms Erasmus eingerichtet und im Rahmen des Bologna-Prozesses als ein System zur Erleichterung von Planung, Vermittlung/Bereitstellung, Evaluation, Anerkennung/Anrechnung und Validierung von Qualifikationen bzw. Lerneinheiten und damit auch der Mobilität der Studierenden weiterentwickelt . ECTS beinhaltet nicht nur Leistungspunkte als quantitatives Maß für den studentischen Workload, sondern auch andere zentrale Instrumente wie Diploma Supplement, Transcript of records oder Learning Agreement, die einer höheren Transparenz dienen. Auch dieses System haben die Hochschulen in Verbindung mit der Modularisierung der Studiengänge sehr weitgehend umgesetzt.

Die von den Bologna-Kritikern angesprochenen Probleme sind nicht neu. Bologna hat lediglich bereits vorhandene Probleme sichtbar gemacht. Akkreditierungsverfahren zeigen deutlich, dass diese nicht am System selbst liegen, sondern an seiner in Teilen defizitären Umsetzung. Daran kann und sollte also weiter gearbeitet werden.

Autor:

RA Hans-Jürgen Brackmann
Geschäftsführer der internationalen Akkreditierungsagentur Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)

Quelle: IDW / FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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