„Die Unterzeichnung des Abkommens fällt in eine Zeit kritischer Umbrüche im Hochschulsystem der Ukraine“, so HRK-Vizepräsidentin Prof. Dr. Eleonore Weber, die die deutsche Delegation leitete. „Wir hoffen, dass es zu einer positiven Entwicklung unserer Partnerhochschulen in der Ukraine beitragen wird.“ Die Rektorenkonferenzen vereinbarten Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen. Die Übereinkunft erneuert damit eine Vereinbarung aus dem Jahr 1998 und erfasst die inzwischen insbesondere in Deutschland erfolgten Änderungen der Studienstruktur.
Die Vereinbarung wurde in Warschau im Rahmen eines Treffens der Rektorenkonferenzen der Ukraine, Polens und Deutschlands unterzeichnet. Die Delegationen tauschten sich über die aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen in den drei Ländern, insbesondere aber in der Ukraine aus. Dort wurde im September ein neues Hochschulgesetz verabschiedet, mit dem die Ukraine Kurs auf die Integration in den europäischen Hochschul- und Forschungsraum und damit in westeuropäische Wissenschaftsstrukturen verfolgt.
Um die Partnereinrichtungen in der Ukraine in der aktuellen politisch und wirtschaftlich schwierigen Situation zu unterstützen, verständigten sich die Rektorenkonferenzen darauf, die Zusammenarbeit an die gegenwärtigen Erfordernisse anzupassen: So sollen bilaterale Hochschulkooperationen erweitert und trilaterale Netzwerke aufgebaut werden. Noch in Warschau wurde ein erstes Abkommen zwischen Hochschulen aus den drei Ländern getroffen. Darüber hinaus signalisierte die ukrainische Rektorenkonferenz den Wunsch nach Unterstützung beim Aufbau eines wirksamen Systems der Qualitätssicherung an ukrainischen Hochschulen.
Die Veranstaltung wurde durch die Wissenschaftsministerien von Deutschland und Polen unterstützt. Bei der feierlichen Unterzeichnung des deutsch-ukrainischen Abkommens waren die Botschafter der Ukraine und Deutschlands anwesend.