Am 13. Juli hat das britische Innenministerium bekanntgegeben, einen Teil der Einwanderungsbestimmungen im Rahmen der Global Talent-Visa zu lockern. Damit soll sichergestellt werden, dass internationale Forschende an Coronavirus-Forschungsprojekten in Großbritannien arbeiten können. Folgende Kriterien werden geändert:
- Die Mindestlaufzeit der Forschungsförderung muss 12 Monate betragen (normalerweise 2 Jahre);
- Forschende benötigen einen Arbeitsvertrag oder eine Aufnahmevereinbarung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (normalerweise 2 Jahre);
- Antragstellende, die sich bereits in Großbritannien befinden, können von einem bestehenden Visum in das Global Talent-Visum wechseln.
Forschende, die ein Visum über die gelockerten Kriterien beantragen möchten, müssen für ein COVID-19-bezogenes Vorhaben angestellt werden, das im UKCDR COVID-19 Research Project Tracker aufgeführt ist; das sonstige Antragsverfahren für Global Talent-Visa bleibt unverändert. Die vereinfachten Bestimmungen gelten bis zum 31. Januar 2021.
Zum Nachlesen
- UK Research and Innovation (13.07.2020): Work visa criteria relaxed for COVID-19-researchers