Im Oktober vergangenen Jahres hatte die britische Regierung bekanntgegeben, dass Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten trotz des anstehenden EU-Austritts Großbritanniens sich wie gewohnt für Studienplätze an britischen Universitäten und Hochschulen bewerben können sowie Zugang zu Förderangeboten erhalten, die auch nach einem Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union fortgeführt werden. Diese Zusicherung wurde am 21. April auf das akdemische Jahr 2018/19 ausgeweitet.
In Großbritannien können EU-Studierende demnach weiterhin Bachelor Tuition Fee Loans oder Master Loans aufnehmen, wenn Sie mindestens drei Jahre vor Studienbeginn im Europäischen Wirtschaftsraum gemeldet waren. Zudem können sich EU-Bürger, die die letzten fünf Jahre in Großbritannien gelebt haben, weiterhin für den Undergraduate Maintenance Loan bewerben.Auch die Phd-Förderprogramme der britischen Forschungsräte bleiben für EU-Bürger offen.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der britischen Regierung (21.04.2017): Government confirms funding for EU students for 2018 to 2019