Das "Comité scientifique" legt seiner Stellungnahme den Grenzwert von 0,1 % der Verunreinigung mit genetisch verändertem Pflanzgut zugrunde, bis zu der nach der im Jahre 2008 in Frankreich maßgebenden bzw. in Vorbereitung befindlichen Rechtslage der Anbau der verschiedenen z. Zt. in Betracht kommenden Kulturen (Kartoffeln; Soja; Zuckerrüben; Mais) als "OGM-frei" anzusehen sind (einschließlich Bio-Produkte).
Um den Grenzwert von 0,1 % einhalten zu können, sind nach Auffassung des "Comité scientifique" zwingende Maßnahmen erforderlich ("mesures contraignantes"); hierzu gehören u.a. die Verpflichtung, bestimmte Abstände zwischen den Anbauflächen ("OGM - Nicht OGM") und andere Maßnahmen einzuhalten bzw. zu ergreifen, um die Artenreinheit des konventionellen Pflanzgutes zu gewährleisten. Eine "cohabitation" bei Entfernungen unter 1km - so der Präsident des Comité scientifique Jean-Christophe Pagès - sei auszuschließen.
Das Comité scientifique beschreibt in seiner Stellungnahme die spezifischen Koexistenzbedingungen ("conditions techniques de coexistence"), die es für Kartoffeln, Soja, Zuckerrüben , Mais sowie die Produktion des jeweiligen Saatguts, die es als "cas particulier" bezeichnet, für erforderlich hält.
Sechs Umweltorganisationen (u.a. Amis de la Terre, Greenpeace, France Nature Environnement) haben sich in einem gemeinsamen Kommuniqué dagegen gewandt, eine Verunreinigung von Saatgut von auch nur 0,1 % zu tolerieren; Saatgut, das jährlich zusätzlich um 0,1 % kontaminiert werde, werde sehr schnell den Grenzwert von 0,9 % (EU-Grenzwert) überschreiten, von dem ab eine Etikettierungspflicht "OGM" besteht. Die Landwirte, die sich für konventionelles Saatgut entscheiden, würden so gezwungen, ihre lokalen Produktvarianten aufzugeben.
Das "Comité économique, éthique et social" des HCB (CEES) hat im Wege der Selbstbefassung am 14.12.2011 praktisch zeitgleich mit dem Comité des HCB eine 13 Seiten umfassende Empfehlung ("Recommandation relative aux conditions d' une coexistence perenne entre les filières OGM et Non-OGM") verabschiedet. Über die technischen Fragen einer Koexistenz hinaus, für die allein das"Comité scientifique" zuständig sei, behandelt die Empfehlung des CEES auch sozioökönomische Aspekte der Koexistenz (Kostenabschätzung der Koexistenz; Regelung einer Entschädigung; verbindlich vorzuschreibende Ausbildung der Landwirte, die sich den Anbau von OGM entscheiden; rechtliche Ausgestaltung der künftigen Regelungen betreffend die Koexistenz).