Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Verteilnetzbetreibern (VNB) fällt die Aufgabe zu, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems zu gewährleisten. Da groß angelegte Stromspeicherlösungen noch immer nicht die gewünschte Marktreife erreicht haben und der physikalische Ausbau der Stromnetze kaum mit der Installation neuer Anlagen der erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) Schritt halten kann, kam man nicht umhin, den Netzbetreibern geeignete Werkzeuge an die Hand zu geben.
Dieser Entwicklung ist es geschuldet, dass Netzbetreiber sowohl in Deutschland als auch in Frankreich in genau definierten Situationen ermächtigt sind, EE-Anlagen trotz des Einspeisevorrangs, der diesen sowohl im französischen als auch im deutschen Recht eingeräumt wird, vorübergehend vom Netz zu nehmen.
Das vorliegende Memo des DFBEE widmet sich einer genaueren Analyse der Änderungen im Stromsystem, die zu dieser Praxis geführt haben, bietet Informationen zu den anwendbaren Einspeisemanagementregeln für erneuerbare Energien in Deutschland und wirft einen kurzen Blick auf den Rechtsrahmen zur Abschaltung von EE-Anlagen in Frankreich und insbesondere in den Übersee-Departements).
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