StartseiteAktuellesNachrichtenDeutsche Forschungsgemeinschaft will Mitarbeit von nach Deutschland geflüchteten Wissenschaftlern in Forschungsprojekten erleichtern

Deutsche Forschungsgemeinschaft will Mitarbeit von nach Deutschland geflüchteten Wissenschaftlern in Forschungsprojekten erleichtern

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Deutsche Forschungsgemeinschaft leistet Beitrag zur Integration von geflüchteten Wissenschaftlern in Wissenschaft und Gesellschaft / Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will aus ihren Heimatländern geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in DFG-geförderten Forschungsprojekten erleichtern und damit einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in Wissenschaft und Gesellschaft leisten. DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider stellte dazu jetzt im Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation in Deutschland ein Maßnahmenbündel vor. Dieses sieht im Kern vor, dass für bereits laufende Förderprojekte Zusatzanträge für die Beteiligung von qualifizierten oder angehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden können.

„Die Integration der Menschen, die ihre Heimat unter Gefahr für Leib und Leben verlassen mussten, ist Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen. Auch die seit jeher auf Weltoffenheit und Pluralität gründende Wissenschaft kann und muss hierzu ihren Beitrag leisten“, betonte Strohschneider. „Selbst wenn wir nicht sicher sagen können, wie viele es sind, so befinden sich unter denen, die nun als Flüchtlinge zu uns kommen, ganz sicher auch angehende oder bereits etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dies zeigen auch erste Anfragen an die DFG nach Fördermöglichkeiten.“

Um die Situation von geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit den Mitteln der DFG zumindest ein Stück weit zu verbessern, müssten nicht erst neue Förderverfahren eingerichtet werden, so der DFG-Präsident weiter. Vielmehr gebe es im Rahmen der Projektförderung bereits Möglichkeiten, qualifizierte Personen in geförderte Projekte einzubinden. Dies lasse sich insbesondere über Zusatzanträge zu laufenden Förderungen erreichen, die von den ursprünglichen Antragstellern unter anderem immer dann gestellt werden könnten, wenn nach der Bewilligung ihrer Projekte weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung ständen, deren Mitarbeit für die Forschung einen zusätzlichen Vorteil bringe.

„Wir wollen alle Hochschulen und Projektleitungen ausdrücklich ermuntern, diese zusätzlichen Möglichkeiten zu nutzen“, betonte Strohschneider.

Konkret bieten sich für die Beteiligung geflohener Forscherinnen und Forscher mehrere Varianten an: Zur kurzfristigen Integration von Flüchtlingen aller wissenschaftlichen Qualifikationsstufen können Zusatzanträge auf Stellen oder  Gastmittel gestellt werden. Für die längerfristige Einbindung von wissenschaftlich bereits etablierten Personen eignet sich das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich wie bei den Gastmitteln nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet. Sowohl Stellen oder Gastmittel als auch Mercator-Mittel können für alle DFG-Förderverfahren zusätzlich beantragt werden. Das Budget hierfür wird abhängig sein von der Anzahl der Personen, die auf diese Weise in geförderte Projekte eingebunden werden können.

Darüber hinaus können geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch direkt an Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten beteiligt werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge eingeworben, entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden.

Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die jeweiligen Projekte eingebunden würden, liege in der Verantwortung der Projektleitungen und Hochschulen, so der DFG-Präsident. Auch die konkrete rechtliche Ausgestaltung sei Sache der Hochschulen, etwa die Feststellung akademischer Qualifikationen oder der Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.

Strohschneider abschließend: „Wir als DFG wollen rasch, ohne großen zusätzlichen Aufwand und flexibel die finanziellen und fördertechnischen Voraussetzungen für eine Beteiligung an den von uns geförderten Projekten schaffen und sind zuversichtlich, damit einen guten Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in unser Wissenschaftssystem und unsere Gesellschaft zu leisten.“

Kontakt

Marco Finetti
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Tel. +49 228 885-2230
Marco.Finetti(at)dfg.de

Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Fachkräfte Förderung

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