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EU-Mitgliedsstaaten erzielen Einigung zu Horizont Europa

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die EU-Forschungsministerinnen und -minister haben sich am 29. September zu den letzten noch offenen Punkten zum Vorschlag für das neunte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (Laufzeit 2021 bis 2027) in Brüssel im Rahmen einer Allgemeinen Ausrichtung verständigt und damit einen wichtigen Meilenstein für einen Start des Programms Anfang 2021 erreicht.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek führte den Vorsitz beim Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit (Teil Forschung und Innovation) in Brüssel. Sie erklärte:

"Die [...] Einigung bringt uns ein großes Stück voran auf dem Weg zu einer rechtzeitigen Verabschiedung von Horizont Europa. Jetzt müssen wir gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Kommission darauf hinwirken, dass Horizont Europa, als zukunftsweisendes Programm zur Förderung von Forschung und Innovation, rechtzeitig starten kann. Dies wäre ein wichtiges Signal für die europäische Forschungs- und Innovationslandschaft und für die Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt.“

Im Fokus der Verständigung der EU-Mitgliedsstaaten stehen folgende, bisher noch nicht verhandelte Regelungsinhalte:

  • Synergien mit anderen EU-Programmen,
  • Finanzierung durch das Wiederaufbauinstrument "Next Generation EU",
  • die Aufteilung des Horizont Europa-Budgets auf die einzelnen Programmbereiche und
  • internationale Zusammenarbeit sowie die Assoziierung von Drittstaaten.

Im nächsten Schritt werden nun seitens des Rates die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission aufgenommen mit dem Ziel, die Verordnung und das Spezifische Programm für Horizont Europa bis zum Jahresende zu verabschieden.

Über Horizont Europa ("Horizon Europe")

Horizont Europa, das neunte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FuI), wird weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation sein.

Das Gesetzgebungspaket für Horizont Europa (Laufzeit 2021 - 2027) besteht im Wesentlichen aus zwei Rechtstexten:

  • Die Verordnung über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
  • Der Beschluss über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (konkretere Ausgestaltung der Inhalte des Programms).

Im Rahmen der bisherigen Trilog-Verhandlungen einigten sich der Rat und das Europäische Parlament sowie die Kommission am 27. März 2019 unter rumänischem EU-Ratsvorsitz auf ein "Übereinstimmendes / Gemeinsames Verständnis" ("Common Understanding") zur Verordnung.

Für das Spezifische Programm hat sich der Rat am 15. April 2019 auf eine „Teilweise Allgemeine Ausrichtung“ geeinigt.

Zu den oben genannten offenen Punkten lag bis zum Ratstreffen am 29. September noch keine gemeinsame Positionierung der Mitgliedsstaaten für Horizont Europa vor.

Eine formale Annahme des gesamten Programms kann erst dann erfolgen, wenn sich die drei genannten Institutionen auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mit einer Laufzeit von 2021 bis 2027 und somit auch auf das Gesamtbudget von Horizont Europa geeinigt haben.

Gegenüber dem Vorgängerprogramm "Horizont 2020" gibt es in "Horizont Europa" viel Kontinuität. Neu ist, dass der Europäische Innovationsrat (EIC) institutionalisiert wird. Sein Ziel ist es, marktschaffende Innovationen zu fördern. Zudem werden mit Horizont Europa erstmals ein "Strategischer Planungsprozess" und "Missionen" eingeführt.

Ziel der "Strategischen Planung" ist es, die wichtigsten politischen und strategischen Prioritäten für die ersten Jahre von Horizont Europa bis 2024 festzulegen. Im Mittelpunkt dieses neu geschaffenen Prozesses steht eine Beteiligung sowohl von Diensten der Europäischen Kommission, Vertretern der Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments als auch interessierten FuI-Akteure sowie Bürgerinnen und Bürgern. Ziel ist es die strategischen Prioritäten im Bereich FuI auf die politischen Prioritäten der EU auszurichten. Dies betrifft beispielsweise die ökologische und digitale Transformation oder auch die Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ("sustainable development goals", SDGs).

Die neu eingeführten "Missionen" sollen EU-weite FuI-Instrumente sein, die ehrgeizige Ziele zur Bewältigung von aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa interdisziplinär angehen. Es wurden zunächst fünf Missionsbereiche definiert:

  • Anpassung an den Klimawandel, inklusive gesellschaftlicher Veränderungen;
  • Krebs;
  • Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer;
  • Klimaneutrale und intelligente Städte;
  • Bodengesundheit und Ernährung

Auf den "Research and Innovation Days" der Europäischen Kommission am 22. September 2020 wurden die finalen Berichte der Expertenkommissionen ("Mission Boards") vorgestellt. In diesen Berichten werden konkrete Missionen für die jeweiligen fünf Missionsbereiche definiert.

Zum Nachlesen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

EU-Flagge vor blauem Himmel und nationalen Flaggen der Mitgliedsländer

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