Staatssekretär Machnig: "Ich begrüße insbesondere, dass es offensichtlich gelungen ist, mit Kanada die wesentlichen Elemente des EU-Reformvorschlags für einen modernen Investitionsschutz in CETA festzuschreiben."
Die Bundesregierung wird den überarbeiteten Vertragsentwurf nun gründlich prüfen und sich dann positionieren. Positiv erscheint schon jetzt, dass die EU-Kommission und Kanada über eine weitreichende Reform des Investitionsschutzes Einigkeit erzielt haben, die nach Angaben der Kommission, auch alle wesentlichen Elemente des EU-Reformvorschlags für einen modernen Investitionsschutz in TTIP enthält. Dies bedeutet im Einzelnen z. B. die stärkere Verankerung des "right to regulate", die Errichtung eines ständigen Gerichtshofes, die Auswahl der Schiedsrichter durch die Vertragsparteien selbst, transparente Verfahren und eine Berufungsinstanz.
Der nun offenbar in CETA umgesetzte EU-Vorschlag geht zurück auf eine Initiative von Bundeswirtschaftsminister Gabriel. Die Kommission hatte den Vorschlag im vergangenen Jahr übernommen und sowohl in die CETA- als auch in die TTIP-Verhandlungen eingebracht.
Die Bundesregierung ist wie die anderen EU-Mitgliedstaaten der Auffassung, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Es bedarf der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, um endgültig in Kraft zu treten. Die Bundesregierung erwartet, dass der endgültige Text jetzt zügig nach der Übersetzung in alle EU-Amtssprachen dem EU-Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.