Die Besteuerung in der EU fairer und effizienter zu machen, ist eine der höchsten politischen Prioritäten der Kommission. Langfristig ist dazu eine umfassendere Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU erforderlich. Einen Schritt in diese Richtung hat die Europäische Kommission am 25. Oktober mit ihrem Vorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) getan. Der GKKB-Entwurf bietet den Mitgliedstaaten ein neues System für die Besteuerung multinationaler Unternehmen, das die EU unternehmensfreundlicher machen und gleichzeitig die wichtigsten Formen der Gewinnverlagerung unterbinden wird. Ein neuer Anreiz für Forschung und Entwicklung (FuE) soll Unternehmen ermuntern, in Forschung und Innovation zu investieren.
Forschung und Entwicklung sind wichtige Wachstumsmotoren. Das derzeitige durchschnittliche FuE-Investitionsniveau liegt in den EU jedoch unterhalb des Niveaus in einigen anderen Industrieländern. Die geplante GKKB soll die Innovation in Europa dadurch fördern, dass FuE-Aufwendungen steuerlich besonders abzugsfähig sind. Alle Unternehmen sollen ihre FuE-Aufwendungen vollständig – sowie je nach Höhe ihrer Aufwendungen noch einen zusätzlichen Prozentsatz in Abzug bringen können: Für FuE-Aufwendungen bis zu 20 Mio. EUR können zusätzlich weitere 50 %, von dem 20 Mio. EUR übersteigenden Anteil der FuE-Aufwendungen können noch weitere 25 % abgezogen werden.
Beispiel
Ein Unternehmen wendet in einem bestimmten Jahr 30 Mio. EUR für FuE auf. Es darf:- die Aufwendungen vollständig von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen = 30 Mio. EUR
- weitere 50 % der ersten 20 Mio. EUR abziehen = 10 Mio. EUR
- weitere 25 % der verbleibenden 10 Mio. EUR abziehen = 2,5 Mio. EUR.
- Insgesamt kann das Unternehmen aufgrund seiner FuE-Aufwendungen 42,5 Mio. EUR von seiner Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
Start-up-Unternehmen sollen noch weitergehende Steuererleichterungen genießen: Sie können 200 % ihrer gesamten FuE-Aufwendungen anrechnen. Dies sollte jungen, innovativen Unternehmen, die zahlreiche Arbeitsplätze schaffen und zu dynamischeren, wettbewerbsfähigeren Märkten beitragen, einen wichtigen Impuls geben.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (25.10.2016): Kommission schlägt umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vor
- Europäische Kommission - Factsheet (25.10.2016): Fragen und Antworten zum Reformpaket im Bereich der Unternehmensbesteuerung
- Europäische Kommission (25.10.2016): Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
- Science|Business (27.10.16): EU proposes Europe-wide tax breaks for R&D