Die neue EU-Richtlinie sichert Studenten und Forscher das Recht zu, sich auch nach Studienabschluss oder Ende des Forschungsaufenthalts über einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten im jeweiligen EU-Staat für die Suche eines Arbeitsplatzes oder die Gründung eines eigenen Unternehmens aufzuhalten. Auch wird ihnen eine höhere Mobilität innerhalb der EU über längere Zeiträume als bisher eingeräumt (z.B. für Austauschsemester). Zudem wird Familienmitgliedern von Forschern die Möglichkeit des Familiennachzugs und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugesprochen. Auch dürfen nach der neuen Richtlinie ausländische Studenten nun bis zu 15 Stunden wöchentlich arbeiten.
Die neue Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Zum Nachlesen:
- University World News (13.05.2016): EU eases visa rules for researchers and students