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Expertengruppe soll Patentrecht in Biotechnologie untersuchen

Die Europäische Kommission wird ein neues Team aus 15 Experten zusammenstellen, das die Entwicklung und die Auswirkungen des Patentrechts auf dem Gebiet der Biotechnologie und der Gentechnologie untersuchen soll.

Die Gruppe wird aus Experten auf den Gebieten des geistigen Eigentumsrechts (insbesondere Patentrecht und Sortenrechtsgesetz), der öffentlichen und industriellen Forschung und Entwicklung, der Biowissenschaften (einschließlich Pflanzen- und Tierzucht) sowie der Biotechnologie bestehen. Sie soll die Auswirkungen des Patentrechts untersuchen und hochwertige technische und rechtliche Gutachten liefern, die die Europäische Kommission bei ihren Berichterstattungspflichten unterstützen.

Die Expertengruppe wird eine entscheidende Rolle bei der Beratung der Europäischen Kommission bei einer Reihe von Fragen hinsichtlich der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, der sogenannten "Biotechnologiepatentrichtlinie", spielen.

In einem wichtigen Bereich, der viele Fragen aufgeworfen hat, geht es darum, wie sich die Richtlinie auf den Zugang zum Datenbestand des menschlichen Genoms auswirkt und mögliche Einschränkungen bei der Forschung und Anwendungen, für die diese Daten genutzt werden könnten. Die Experten werden die Europäische Kommission bei ihren Berichterstattungspflichten und beim rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ("Richtlinie 98/44/EG" genannt) unterstützen und beraten.

Patente sind in der Biotechnologie erforderlich, da sie Anreiz für Innovationen bieten. Ohne die Absicherungen durch Patente wären die Industrie und andere Erfinder nicht bereit, ihre Zeit und Geld in Forschung und Entwicklung zu investieren. In der Biotechnologie sind jedoch viele Investitionen überaus risikoreich, insbesondere auf dem Gebiet der Gentechnologie. Daher muss ein adäquater Patentschutz eingerichtet werden, um die Investitionen zu fördern, die notwendig sind, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in diesem wichtigen Forschungsbereich aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grunde wurde die Richtlinie 98/44 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgeschlagen und nach langen und intensiven Beratungen im Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet.

Trotzdem ist das Patentrecht in der Biotechnologie immer noch ein komplexes Thema, insbesondere wenn es um die ethischen Aspekte von Erfindungen geht. So sind beispielsweise Entdeckungen, die die menschliche Kompetenz nicht verbessern, von Natur aus nicht patentierbar. Die Sequenzierung eines Genoms gehört in den Bereich der Entdeckungen, d. h. es kann nicht durch Patente geschützt werden. Ganz anders sieht die Sache allerdings aus, wenn eine DNA-Sequenz durch ein technisches Verfahren aus ihrer natürlichen Umgebung herausgelöst und zum ersten Mal für eine kommerzielle Anwendung verfügbar gemacht. Dadurch wird ein derartiges Gen im patentrechtlichen Sinne "neu" und damit patentierbar, wenn es zuvor der Öffentlichkeit nicht zugänglich und nicht verfügbar war.

Das Europäische Parlament und der Ministerrat stimmten nach reiflichen Erörterungen zu, dass Patente für Erfindungen, die aus Gensequenzen bestehen oder darauf basieren zulässig sind. In der Richtlinie ist deshalb vorgesehen, dass Erfindungen, die aus Gensequenzen oder Teilen von Gensequenzen bestehen oder darauf basieren patentiert werden können, vorausgesetzt dass sie die üblichen Kriterien für Erfindungen erfüllen. Außerdem stellt sie klar, dass Patente nicht erteilt werden sollten, wenn sich die Anwendung nicht spezifisch auf die industrielle Anwendung der Gensequenz bezieht.

Technologische Fortschritte haben das Verständnis der Isolierung und Herstellung von Genen verbessert und werden bei der Prüfung eines Patentantrages berücksichtigt, insbesondere, ob die Erfindung im Patentantrag eine erfinderische Tätigkeit darstellt. Falls die Patentämter oder nationalen Gerichte entscheiden, dass keine erfinderische Tätigkeit vorliegt, wird das Patent entweder abgelehnt oder widerrufen. Es wird erwartet, dass durch die neue Expertengruppe ein besseres Verständnis patentierbarer Biotechnologie gewährleistet und die Komplexität auf diesem Gebiet reduziert werden kann.

Quelle: CORDIS/ Europäische Kommission Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Engineering und Produktion Lebenswissenschaften

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