Die ASN kommt zu dem Ergebnis, dass die von ihr evaluierten Anlagen ein Sicherheitsniveau aufweisen, das ausreichend ist, um nicht die sofortige Stillegung einer dieser Anlagen zu verlangen. Gleichzeitig ist die ASN der Auffassung, dass die Fortsetzung des Betriebs der Anlagen es erforderlich macht, baldmöglichst - über die Sicherheitsmargen, über die sie bereits verfügen hinaus - ihre Widerstandskraft ("robustesse") für den Fall von Extremsituationen zu erhöhen.
Die ASN wird deshalb den Betreibern der Anlagen ein Bündel von Maßnahmen zur Auflage machen und die Sicherheitsanforderungen betreffend die Verbesserung
- der Vorbeugung von Naturrisiken (Erdbeben, Überschwemmungen)
- der Vorbeugung von Risiken, die mit industriellen Aktivitäten verbunden sind
- der Überwachung von Unterauftragnehmern
- der Behandlung von regelwidrigen Sachverhalten
zur Auflage machen. Zu diesem Maßnahmenbündel gehören:
- die Herrichtung eines "harten Kerns" materieller und organisatorischer Vorkehrungen, die es erlauben, die grundlegenden Sicherheitsfunktionen einer Anlage, die Gegenstand der Evaluierungen waren, in Extremsituationen zu beherrschen. Die Betreiber müssen der ASN vor dem 30.6.2012 den Inhalt und die Spezifikationen des auf jede Anlage zugeschnittenen "harten Kerns" vorschlagen;
- beginnend mit dem Jahr 2012 die schrittweise Einrichtung des schnellen nationalen nuklearen Einsatztruppe" (FARN), wie sie EDF vorgeschlagen hat; einer Struktur, in der die spezialisierten Mannschaften und ihre Ausrüstungen zusammengefasst sind, die es erlaubt, in weniger als 24 Stunden an einem von einem Unfall betroffenen Standort zum Einsatz zu gelangen;
- die Durchführung verstärkter Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Risiken das Blankliegens der Brennelemente in den Zwischenlager-Becken der verschiedenen Anlagen zu vermindern;
- die Durchführung von Machbarkeitsstudien betreffend zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer für den Fall eines schwerwiegenden Unfalls in einem KKW oder in den Anlagen in La Hague.
Die ASN ist der Auffassung, dass die sozialen, organisatorischen und menschlichen Faktoren ein wesentliches Element der nuklearen Sicherheit sind. Sie wird deshalb der Erneuerung des Mitarbeiterstabes und der Fachkompetenz der Betreiber besondere Aufmerksamkeit widmen.Insbesondere ist die ASN der Meinung, dass die Überwachung der Unterauftragnehmer, die in den nuklearen Analgen zum Einsatz kommen, von einem Betreiber nicht delegiert werden darf, wenn sie für die Sicherheit einer Anlage wichtige Arbeiten betrifft.
Im Übrigen hat die ASN zusammen mit den für Fragen der nuklearen Sicherheit verantwortlichen Ministerien den Entwurf einer Verwaltungsanordnung vorbereitet, die die allgemeinen Bestimmungen betreffend die Sicherheit der "installations nucléaires de base" zum Inhalt hat. Sie erwartet davon einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit. Die ASN empfiehlt die baldmöglichste Unterzeichnung der Verwaltungsanordnung.
Der am 4.1.2012 von der ASN dem Premierminister übergebene Bericht wird von diesem dem Präsidenten ddr EU-Kommission als "Frankreich-Bericht" zu den vom Europäischen Rat am 24.3. / 25.3.2011 beschlossenen "Resistenz-Tests" übermittelt.
Vom Sommer 2012 an, wird die ASN regelmäßig über den Fortgang der Maßnahmen und Initiativen berichten, die Gegenstand des Evaluierungsberichtes sind.