Seit 2009 hatten die Universitäten die Möglichkeit im Rahmen des Hochschulautonomiegesetzes (Loi relative aux libertés et responsabilités des universités, LRU), mehr Steuerungsfreiheit zu erhalten (Responsabilités et Compétences Elargies, RCE). Das heißt, dass die Einrichtungen selbstständiger über ihre Budgetverteilung und ihren Personalhaushalt entscheiden können, und die Möglichkeit haben, Drittmittel einzuwerben oder Stiftungen zu gründen. Seit 2012 haben alle Universitäten diese erweiterten Kompetenzen. Dies hat für die Hochschulleitungen eine deutliche Veränderung ihrer Aufgaben nach sich gezogen, da sie nun verstärkt auch als Manager agieren müssen. Die Universitäten entwickeln wie vom Gesetz vorgesehen eigene Strategien, dies setzt jedoch eine Beherrschung der Budgetprozesse und des Personalhaushalts voraus. Die Entscheidungsträger (Leitung, Mandatsträger) müssen Entscheidungen treffen und brauchen dafür die nötigen Kenntnisse, insbesondere in Zeiten knapper Finanzen und sich kontinuierlich verändernder Rahmenbedingungen.
Die CPU hat nun ein Steuerungskomitee gegründet, um ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm zu entwickeln. Es soll die Ziele des Programms definieren, die Aufgaben zwischen den verschiedenen Beteiligten aufteilen und die Umsetzung begleiten.
Geplant sind vier Angebote:
- Weiterbildung und Begleitung der Hochschulpräsidenten und ihrer Vertreter sowie auch der Leiter der Hochschulzusammenschlüsse (COMUE), die Mitglied der CPU sind
- Weiterbildung für Mitglieder der Hochschulräte und weiterer Organe und Gremien
- Praktische Weiterbildungsangebote für das Verwaltungspersonal der Hochschulen
- Sammeln und Nutzbarmachung bereits existierender Expertise