Der Zugang zum Studium an einer Universität ist in Frankreich frei von Zugangsbeschränkungen. Jedoch praktizierten zahlreiche Hochschulen eine Auswahl ihrer Studierenden im Übergang vom Master 1 zum Master 2. Aufgrund des Studiensystems vor der Bologna-Reform sind die beiden Jahre des Masterstudiums in Frankreich noch häufig aufgeteilt und Studierende müssen sich für die Aufnahme ins zweite Jahr bewerben. Dagegen hatten Betroffene erfolgreich geklagt und nachdem auch der Staatsrat im Februar 2016 die Selektion aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt hatte, musste die Regierung handeln.
Per Dekret veröffentlichte sie nun eine Liste von 1.300 Masterabschlüssen an 80 Universitäten, die ab dem Wintersemester 2016/17 offiziell die Zahl ihrer Master 2-Studierenden begrenzen dürfen. Studierende können demnach aufgrund von Platzkapazitäten oder Prüfungsleistungen für das zweite Masterjahr abgelehnt werden. Die Liste der betroffenen Studiengänge wurde von der Tageszeitung Le Monde hier veröffentlicht. Sie soll jährlich aktualisiert werden. Laut Le Monde sollen auf Basis des Dekrets auch Studierende, die von anderen Universitäten kommen oder einen Master 1 einer anderen Fachrichtung haben, abgelehnt werden dürfen. Dies gilt für alle Master 2-Programme in Frankreich.
Der Staatssekretär für Hochschulwesen und Forschung, Thierry Mandon, gab zudem bekannt, dass die nächsten vier Monate eine Abstimmung zum Thema Selektion mit allen betroffenen Akteursgruppen stattfinden soll. Hintergrund ist die laufende Debatte um Zugangsbeschränkungen bereits ab dem Master 1.