Konkret wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Die HRK und die CPU werden eine gemeinsame Stellungnahme im Hinblick auf das zukünftige Forschungsrahmenprogramm und den Aufbau des Europäischen Forschungsraumes erarbeiten. Auf diese Weise sollen die zentrale Rolle der deutschen und französischen Hochschulen im Bereich von Forschung und Innovation herausgestellt und ihre Vorstellungen und Visionen gegenüber den europäischen Institutionen deutlich gemacht werden.
2. Beide Rektorenkonferenzen werden den Informationsaustausch über ihre jeweiligen Aktivitäten intensivieren und prüfen, inwieweit ihre Gremien für Repräsentanten der Partnerkonferenz geöffnet werden könnten.
3. Beide Rektorenkonferenzen verabreden einen regelmäßigen Austausch, um ihre Aktivitäten innerhalb der Europäischen Universitätsvereinigung (EUA) zu koordinieren.
4. Beide Rektorenkonferenzen beschließen, nach einer Bestandsaufnahme ihrer internationalen Aktivitäten zu prüfen, inwieweit bestehende Synergien genutzt und gemeinsame Aktionen ausgebaut werden können. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
5. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen kündigen ein gemeinsames Kolloquium zur Auswertung und Beurteilung der französischen und deutschen Exzellenzinitiativen an. Es wird im Jahr 2012 in Frankreich stattfinden.