Mit Veröffentlichung des Gesetzes zur grundlegenden Erneuerung des französischen Schulwesens am 9. Juli 2013 im Journal Officiel werden Regelungen für die französischen Schulen und Lehrkräfte in Kraft gesetzt, die bereits mit Schulbeginn nach der Sommerpause 2013 wirksam werden. Das Gesetz schließt auch die Verbesserung der Lehrerausbildung in neu zu gründenden „Écoles supérieures du professorat et de l'éducation (ESPE)“ ein.
Mit dem neuen Schulwesengesetz („Loi d’orientation et de programmation pour la refondation de l’École de la République“) soll das Wissens-, Kenntniss- und Kulturniveau aller Schüler angehoben werden. Das Gesetz ist insbesondere auf folgende Ziele ausgerichtet:
- Die Entwicklung der Einschulung von Kindern unter drei Jahren durch neue pädagogische Maßnahmen in den Kindergärten;
- Die Erweiterung des Sockels gemeinsamen Wissens und gemeinsamer Kompetenzen um das Element der Kultur; eine Präzisierung erfolgt durch den Erziehungsminister;
- Die Einrichtung eines öffentlichen Dienstes für digitalen Unterricht und Fernunterricht;
- Eine konsequentere Anwendung der seit 20 Jahren im Prinzip geltende Verpflichtung, den Schulbesuch in Zyklen zu organisieren;
- Die Einführung des Unterrichts in einer lebenden Fremdsprache mit Beginn der Grundschulzeit;
- Ersatz des Faches Gemeinschaftskunde durch ein Fach „Gemeinschafts- und Ethikunterricht“;
- Die Einrichtung von Pädagogischen Hochschulen in den Universitäten des Landes („écoles supérieures du professorat et de l'éducation (ESPE)“ für die Aus –und Fortbildung von Lehrkräften.
Für die kommenden drei Jahre soll der Lehrkörper erweitert werden: 6000 Stellen in 2013, 12.000 Stellen in 2014 und 18.000 Stellen in 2015.