StartseiteAktuellesNachrichtenHRK-Präsidentin: „Blue Card“ ist sinnvoll, die Hürden für Wissenschaftler aber noch immer zu hoch

HRK-Präsidentin: „Blue Card“ ist sinnvoll, die Hürden für Wissenschaftler aber noch immer zu hoch

Plenum des Bundestages hat am 27.04.2012 das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen. Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel, hat dazu in Bonn eine Erklärung abgegeben.

„Die im Rahmen des Gesetzes verabschiedeten Erleichterungen sind überaus sinnvoll. Sie signalisieren den wissenschaftlichen Nachwuchskräften, dass sie in Deutschland willkommen sind und ihre Zukunft hier suchen können. Wir freuen uns, dass wir den begabten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus aller Welt, die gern zu uns kommen möchten, sowie denen, die schon an unseren Hochschulen lernen und forschen, nun bessere Perspektiven aufzeigen können. Das Gesetz stärkt damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hochschulen.

Allerdings halten wir die Mindestgehaltsgrenzen nach wie vor für zu hoch. An Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Promovierende verfügen häufig über ein geringeres Gehalt. Wir schätzen und brauchen diese Nachwuchskräfte aus Nicht-EU-Staaten Sie stehen für den lebendigen internationalen wissenschaftlichen Austausch. Beide Seiten profitieren langfristig. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum sich hier der Aufenthaltstitel an Gehaltsgrenzen festmacht.

Zudem sollten auch Ausländerinnen und Ausländern, die mit einem so genannten Forschervisum nach Deutschland kommen, nach Beendigung ihres Forschungsvorhabens mindestens ein Jahr in Deutschland bleiben können, um eine Beschäftigung im Bereich der Forschung zu suchen. Derzeit ist diese Möglichkeit auf ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen beschränkt.“

Die HRK hat in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Absenkung der Mindestgehaltsgrenze für Hochqualifizierte sowie Erleichterungen in Bezug auf die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen gefordert. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird als neuer Aufenthaltstitel die „Blaue Karte EU“ für Ausländer mit einem Hochschulabschluss oder einer „durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation“ eingeführt. Für die Erteilung einer „Blauen Karte EU“ wird künftig ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.800 Euro vorausgesetzt. Für Mangelberufe wie Ärzte, Mathematiker oder Naturwissenschaftler liegt die Einkommensgrenze mit 33.600 Euro noch einmal niedriger. Darüber hinaus erleichtert das Gesetz ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen die Aufnahme einer Beschäftigung nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums. Anstatt bislang 12 Monate können diese künftig 18 Monate lang ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Quelle: HRK Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Global Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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