Derzeit werde die Mobilität von Wissenschaftlern durch bestehende Regelungen etwa im Sozialversicherungs-, Beamten- oder Zuwanderungsrecht erschwert. Dies stehe im Gegensatz zu den erklärten Leistungszielen für Forschung und Entwicklung und der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung für die Wissenschaft.
„Die Hochschulen öffnen sich inzwischen stärker für den europäischen und auch außereuropäischen Arbeitsmarkt. Ich begrüße deshalb die aktuelle Forderung des Wissenschaftsrats, Deutschland solle im eigenen Interesse zu einem Einwanderungsland für ausländisches wissenschaftliches Personal werden“, erklärte die HRK-Präsidentin in Bonn.
Dazu müsse der Bund Mobilitätshemmnisse abbauen. So solle er sich für eine bessere Vereinbarkeit der Sozialversicherungssysteme in Europa einsetzen.
„Das Fehlen von Koordinierungssystemen etwa bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bringt erhebliche finanzielle Unsicherheiten für die Betroffenen mit sich“, erläuterte Wintermantel.
Auch das im Aufenthaltsgesetz eingeführte so genannte Forschervisum müsse der Realität des Hochschulalltags angepasst werden: Es berechtigt im Rahmen eines Forschungsvorhabens, das Lehraufgaben einschließen kann, zum Aufenthalt in Deutschland. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis eines Nettomindesteinkommens. Dies können aber zum Beispiel Promovierende oft nicht erreichen.
Die Ausländerbehörden wendeten zudem die Regelung in der Praxis uneinheitlich an, so die HRK-Präsidentin: „Einige vergeben den entsprechenden Aufenthaltstitel reibungslos – andere scheinen das Forschervisum gar nicht zu kennen oder anwenden zu wollen.
Der Bund muss hier die Rahmenbedingungen verbessern, damit die Hochschulen ihr Innovationspotential ausschöpfen können.
Auch die Länder müssen ihre geplanten Dienstrechtsreformen an den Mobilitätsbedürfnissen von Wissenschaftlern ausrichten. Baden-Württemberg geht hier zurzeit beispielhaft voran.“
Kontakt
Susanne Schilden
Tel.: 0228 - 887 - 152
Fax: 0228 - 887 - 110
E-Mail: presse(at)hrk.de