Menschenrechte bieten international legitimierte und klare Leitlinien für die Gestaltung von Entwicklungspolitik. Sie können quantitative Entwicklungsvorgaben wirkungsvoll ergänzen, indem sie insbesondere auf regionaler Ebene qualitative Standards hinzufügen. Folglich lassen sich auch auf Landesebene Vorgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in Richtung Menschenrechte und Demokratie finden.
Auch in Deutschland ist die Förderung der Menschenrechtsbildung nach wie vor notwendig. Sie soll dazu befähigen, die eigenen Rechte wahrzunehmen und sich für die eigenen sowie die Rechte anderer aktiv einzusetzen. „Daher ist es gut, dass Bund und Länder inzwischen viele Fortbildungen für Polizei- und Vollzugsbeamte, aber auch für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte anbieten“, so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS) e.V.
Zur Menschenrechtsbildung gehört neben der Vermittlung von Wissen über die Rechte vor allem auch, diese aktiv zu leben und im alltäglichen Miteinander erfahrbar zu machen. „Die Integration der Menschenrechtsbildung in die schulische und außerschulische Bildung spielt dafür eine zentrale Rolle. Die globale Perspektive kann hier über die Instrumente des Globalen Lernens einfließen“, erklärt Ghawami. „Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Kultusministerkonferenz bereits 1980 empfohlen hat, die Menschenrechtserziehung in Schulen zu fördern. Dieser Beschluss wurde seitens der KMK im Jahre 2000 erneuert.
Alle von den Kommunen und den Deutschen Ländern originär betriebenen Verwaltungsbereiche können sich für Kooperationsprojekte mit Entwicklungsländern anbieten. Typische Kernbereiche der Länder in diesem Zusammenhang sind vorrangig die Förderung der Bildung auf schulischer sowie universitärer Ebene. „Capacity building“ kann in Auslandsprojekten der Deutschen Länder insbesondere auch durch die Erfahrung der kommunalen Ebene geleistet werden, da hier für die täglichen Probleme der Menschen das notwendige know how zur Verfügung steht.