Das zweistufige deutsche Atomaufsichtssystem stellt international eine Besonderheit dar. Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sind die zuständigen Landesministerien. Das Bundesumweltministerium übt die Bundesaufsicht über den Gesetzesvollzug der Landesbehörden aus. Die von den internationalen Experten nunmehr attestierte gute Zusammenarbeit des Bundesumweltministeriums mit den zuständigen Landesbehörden ist daher von größter Bedeutung für eine erfolgreiche Aufsicht über die Kernkraftwerke in Deutschland.
Sechs Monate nach den Ereignissen in Fukushima haben die internationalen Experten den deutschen Behörden außerdem eine vorbildliche Reaktion auf das dortige Reaktorunglück festgestellt und gewürdigt, dass die notwendigen Konsequenzen für die staatliche Überwachung der nuklearen Sicherheit gezogen wurden. Die Experten haben insbesondere die unmittelbar veranlassten Sicherheitsüberprüfungen der deutschen Kernkraftwerke sowie die umfassende Information der Öffentlichkeit hervorgehoben.
Der Bericht zur Überprüfung wird nach seiner abschließenden Bearbeitung der Bundesregierung übermittelt und soll anschließend vom Bundesumweltministerium veröffentlicht werden. Das Bundesumweltministerium und die Stuttgarter Landesbehörde werden die Ergebnisse zusammen mit den anderen zuständigen Landesbehörden prüfen und gemeinsam ein Arbeitsprogramm aufstellen, um die von den Experten empfohlenen weiteren Verbesserungen zügig umzusetzen. Baden-Württemberg nahm stellvertretend für die atomrechtlich zuständigen Landesbehörden an der Überprüfung teil. Auch Vertreter der anderen Länder mit Standorten von Kernkraftwerken, aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wurden begeleitend einbezogen, die Länder haben Beobachter entsandt und den Prüfprozess und dieErgebnisse verfolgt.
Die IAEO bietet im Rahmen ihres "International Regulatory Review Service" (IRRS) die Überprüfung nationaler Atomaufsichtsbehörden als Dienstleistung an. IRRS ist als ein Instrument gegenseitigen Lernens für die nationalen Atomaufsichtsbehörden weltweit zuverstehen, um so insgesamt die Aufsichtsbehörden zu stärken und damit zur nuklearen Sicherheit beizutragen. Die Mitgliedsstaaten der IAEO haben diese Form der Überprüfung als eine Lehre aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl geschaffen. Dieser Auftrag ist nach dem Reaktorunfall in Fukushima besonders aktuell. Innerhalb der EU müssen solche Überprüfungen in Zukunft alle zehn Jahre durchgeführt werden.
Die diesjährige Überprüfung war eine Folgemission. Bereits vom 7. bis zum 19. September 2008 hatte eine erste derartige Begutachtung des Bundesumweltministeriums und der Stuttgarter Landesatomaufsicht stattgefunden. In ihrem Bericht vom November 2008 hatte die IAEO beiden Behörden gute Bewertungen gegeben, aber auch Verbesserungspotentiale ausgemacht. Diese bezogen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesumweltministerium als Bundesaufsicht und den zuständigen atomrechtlichen Landesbehörden.
Jetzt haben erneut acht hochrangige Mitarbeiter internationaler Atomaufsichtsbehörden und drei Mitarbeiter der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zwischenzeitliche Fortschritte und verbleibenden Aufgaben überprüft. Das Überprüfungsteam hat umfassende Fachgespräche mit den Mitarbeitern der Unterabteilung "Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen" des Bundesumweltministeriums und der Abteilung "Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz" des Stuttgarter Umweltministeriums geführt.