Folgende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kommen für die Steuergutschrift (max. 5 Mio. Euro) in Frage:
- experimentelle oder theoretische Arbeit zur Gewinnung neuer Kenntnisse,
- geplante Forschung, um neues Wissen zur Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln,
- Akquisition, Kombination, Organisierung und Nutzung vorhandenen wissenschaftlichen, technologischen oder kommerziellen Wissens zur Entwicklung und Planung neuer und verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen,
- Produktion und Prüfung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen unter der Voraussetzung, dass diese nicht für industrielle oder kommerzielle Anwendungen genutzt oder umgewandelt werden können,
- Abschreibungskosten auf den Einkauf und die Nutzung von Messgeräten und Laborgeräten.
Zum Nachlesen:
Research Italy (16.12.2015): Tax credit for research and development: beginning on 1 January 2016