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Italien: Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung

Berichterstattung weltweit

Die neue Gutschrift gilt ab dem 01. Januar 2016 und wird unabhängig von Rechtsform, Umsatz oder Branche des jeweiligen Unternehmens gewährt.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kommen für die Steuergutschrift (max. 5 Mio. Euro) in Frage:

  • experimentelle oder theoretische Arbeit zur Gewinnung neuer Kenntnisse,
  • geplante Forschung, um neues Wissen zur Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln,
  • Akquisition, Kombination, Organisierung und Nutzung vorhandenen wissenschaftlichen, technologischen oder kommerziellen Wissens zur Entwicklung und Planung neuer und verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen,
  • Produktion und Prüfung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen unter der Voraussetzung, dass diese nicht für industrielle oder kommerzielle Anwendungen genutzt oder umgewandelt werden können,
  • Abschreibungskosten auf den Einkauf und die Nutzung von Messgeräten und Laborgeräten.

Zum Nachlesen:

Research Italy (16.12.2015): Tax credit for research and development: beginning on 1 January 2016

Quelle: Research Italy Redaktion: Länder / Organisationen: Italien Themen: Förderung

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