Zusätzlich hat die Europäische Kommission sechs neue FAQs zur Auswirkung von COVID-19 auf MSCA Projekte veröffentlicht. Darin wird unter anderem klargestellt, dass die Pauschalen an ITN- und IF-Fellows auch dann ausgezahlt werden müssen, wenn aufgrund der COVID-19-Krise die Arbeiten am Projekt zurzeit nicht wie geplant durchgeführt werden können.
Anpassungen am Projekt, die den Arbeitsvertrag des Fellows betreffen, wie z.B. der Übergang von Vollzeit zu Teilzeit, oder das zeitweise Aussetzen des Projektes, sind möglich, können aber nur mit Zustimmung des Fellows und bei gleichzeitiger Verlängerung der Projektdauer erfolgen. Die Kommission gestattet zudem ausdrücklich die Verwendung der institutionellen Pauschalen für die erhöhten Personalkosten.
Neben dem Verweis auf die für alle H2020-Projekte zeitweilig geltende größere Flexibilität bei der Einhaltung von Deadlines für Milestones, Deliverables und Berichten, finden sich in den neuen FAQs auch Erleichterungen bei der Interpretation MSCA-spezifischer Regeln wie z.B. der Mobilitätsregel, der Dauer von RISE-Entsendungen und der Outgoing-Phase bei Global Fellowships.
Die Europäische Kommission hat weiterhin eine Antwort auf die Onlinepetition für bezahlte Projektverlängerungen für MSCA Fellows veröffentlicht. Laut der Antwort sind MSCA beneficiaries (Gasteinrichtungen) stark dazu angehalten, ihre Projekte weiter durchzuführen, auch wenn die Forschungs- und Trainingsaktivitäten nicht wie geplant umgesetzt werden können. Es muss weiter sichergestellt sein, dass die Arbeitsbedingungen, wie im MSCA IF Grant Agreement festgelegt, während der COVID-19 Krise eingehalten werden, auch im Fall von Telearbeit.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission: MSCA-Informationsseite zu COVID-19
- Europäische Kommission (21.04.20): Antwort der Europäischen Kommission auf die Onlinepetition auf der MSCA-Webseite
- Europäische Kommission: FAQ der Europäischen Kommission in Bezug auf COVID-19