Das KI-Gesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen des KI-Gesetzes sind bereits vollständig anwendbar. Die freiwillige Verpflichtung der unterzeichnenden Unternehmen umfasst drei Kernmaßnahmen:
- KI-Governance-Strategie: um die Einführung von KI in der Organisation zu fördern und auf die künftige Einhaltung des KI-Gesetzes hinzuarbeiten
- Kartierung von KI-Systemen mit hohem Risiko: zur Identifizierung von KI-Systemen, die nach dem KI-Gesetz wahrscheinlich als risikoreich eingestuft werden
- Förderung der KI-Kenntnisse und des Bewusstseins der Mitarbeiter: um eine ethische und verantwortungsvolle KI-Entwicklung zu gewährleisten
Zusätzlich zu diesen Kernverpflichtungen verpflichtete sich mehr als die Hälfte der Unterzeichnenden zu weiteren Zusagen: dazu gehören die Gewährleistung von Aufsicht durch Menschen, die Abmilderung von Risiken und die transparente Kennzeichnung bestimmter Arten von KI-generierten Inhalten, etwa Deepfakes. Unternehmen können dem KI-Pakt jederzeit beitreten und sich zu den Kern- und Zusatzverpflichtungen bekennen, bis das KI-Gesetz vollständig in Kraft tritt.
Zum Nachlesen
- Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland (25.09.2024): Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen europäischen KI-Pakt