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Neues europäisches Markenrecht in Kraft getreten

Berichterstattung weltweit

Am 23.03.2016 ist das neue europäische Markenrecht in Kraft getreten. Mit den Änderungen sollen Verfahren vereinfacht, Kosten reduziert und der Eigentumsschutz verbessert werden.

Das „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ (HABM) wird zum „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ (EUIPO). Die EU-Marke, die bisher als Gemeinschaftsmarke bezeichnet wurde, bekommt einen neuen Namen und heißt nun Unionsmarke.

Weitere Änderungen betrafen die Regelungen zur Produktpiraterie. So sollen Markeninhaber zukünftig besser geschützt werden und auch der Schutz neuer Markenarten, wie z.B. Geruchs- oder Hörmarken soll verbessert werden.

Auch die Gebühren zum Schutz von EU-Marken haben sich verändert. So ist zwar die Registrierung neuer Marken künftig etwas teurer, doch sinken dafür die Gebühren für die Erneuerung des Markenschutzes.

Zum Nachlesen:

Quelle: Europäische Kommission, Legal Tribune Online / VDI Technologiezentrum Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Strategie und Rahmenbedingungen Ethik, Recht, Gesellschaft

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