Die neue EU-Strategie „Europa 2020“ soll die europäische Strukturförderung konsequenter auf das Ziel nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums ausrichten. Die beiden bekanntesten Strukturfonds sind der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Wesentliche Ansatzpunkte für die Neuausrichtung ist die Konzentration der Fördermittel auf die Transformation regionaler Ökonomien hin zu verstärkter Wissensbasierung der Wertschöpfung und intelligenter Spezialisierung. Dies wird sich durch gezielteren Technologietransfer aus wissenschaftlichen Einrichtungen heraus in die regionale Wirtschaft und durch die Stärkung der Wissensträger in den Zukunftsbranchen der regionalen Wirtschaft vollziehen müssen.
Entsprechend sind die Förderinstrumentarien der neuen Strukturfondsperiode ausgerichtet. Damit verfügen Regionen über die Chance, Mittel der EU-Strukturfonds für Projekte und Strukturen an und im Umfeld von wissenschaftlichen Einrichtungen regional verfügbar zu machen, namentlich für die beiden Ziele „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“ und „Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen“. Dafür müssen die Wissenschaftspolitik und -verwaltung der Länder innovative Wege finden, wie bereits vorfindliche regionale Stärken im hochschulischen Bereich im Einklang mit den EU-Zielen weiter ausgebaut werden können. Zugleich stehen die wissenschaftlichen Einrichtungen vor der Herausforderung, neue Ideen zu entwickeln, wie sie unter Anknüpfung an bereits erarbeitete Stärken neuartige Beiträge zu den jeweiligen Schwerpunkten der regionalen Entwicklung leisten können.
Die Rückgriff auf die EU-Förderung bringt Schwierigkeiten eigener Art zutage, mit denen ein produktiver Umgang gefunden werden muss. Das betrifft vor allem die Notwendigkeit, bei der Nutzung von EU-Strukurfonds einen finanziellen Eigenanteil aufzubringen. Dies gestaltet sich inbesondere dort schwierig, wo Strukturschwäche mit demografischer Schwächung und Abwanderung zusammentrifft. Tendenziell verstärkt wird diese Schwierigkeit in Deutschland durch das System der Hochschulfinanzierung, die dauerhaft vorrangig der öffentlichen Hand obliegt. Schließlich stellt die Absicht, EU-Strukturfondsmittel einzusetzen, die regionalen Entscheidungsträger regelmäßig vor vielfältige rechtliche Hürden und Unwägbarkeiten, deren Einschätzung und Bewältigung einen hohen administrativen Arbeitsaufwand erzeugt. Dies betrifft insbesondere das grundsätzliche Verbot staatlicher Beihilfe bei einer gleichzeitigen Vielzahl von Verbotsausnahmen.
Den finanziellen Eigenanteil zu organisieren erfordert insbesondere, mit den neuen Regularien souverän umzugehen und bisherige Kofinanzierungserfahrungen auszuwerten. Die HoF-Handreichung leistet diese Auswertung und gibt einen leicht nachvollziehbaren Überblick über Förderbedingungen und -möglichkeiten europäischer Strukturfonds.
Publikation
Jens Gillessen / Isabell Maue (Hg.), unt. Mitarb. v. Peer Pasternack und Bernhard von Wendland: Knowledge Europe. EU-Strukturfondsfinanzierung für wissenschaftliche Einrichtunge (kostenfreier PDF-Download), Institut für Hochschulforschung (HoF), Halle-Wittenberg 2014, 127 S., € 10,00.
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