Die Europäische Union (EU) hat sich am 29. Juli auf sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt (PDF: 58 KB).
Die Sanktionen beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich Kapitalmarkt sowie Verbote für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Ausrüstung für bestimmte Projekte im Energiebereich. Daneben umfassen die beschlossenen Maßnahmen die Ausweitung von Kontensperrungen und Einreiseverboten und ein Investitions- und Lieferverbot für bestimmte Infrastrukturprojekte auf der Krim.
Zentrale Ansprechpartner und Service
Zu den EU-Sanktionen informieren insbesondere die Deutsche Bundesbank (für den Finanzbereich) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (für Güter). Unternehmen können und sollten sich bei Fragen an die dortigen Experten wenden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Das BAFA steht unter der Servicenummer 06196-908-0 für Fragen zur Verfügung.
Informationen des BAFA zu Russland-Sanktionen
Bundesbank:
Servicezentrum Finanzsanktionen
Tel.: 089 2889-3800 (Hotline)
Fax: 069 709097-3800
Kontaktformular (E-Mail)
Unterstützung durch den Bund
Legale Exporte nach Russland, die im Einklang mit den geltenden Sanktionen stehen, können weiterhin unverändert beim Bund über Exportkreditgarantien abgesichert werden. Die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) bieten deutschen Exporteuren einen umfassenden Schutz davor, dass bereits bestehende Lieferverträge mit ausländischen Kunden aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht erfüllt werden. Dieser Schutz beinhaltet auch, dass es infolge der Sanktionen zu Störungen bei der Abwicklung von Exportverträgen kommen kann. Sollte aufgrund von Sanktionen eine Lieferung nicht mehr möglich sein, können entstandene Kosten entschädigt werden. Unterbleibt als Auswirkung der Sanktionen die Bezahlung des Exporteurs, ist eine Entschädigung der unbezahlten Forderung durch den Bund möglich. Voraussetzung ist, dass der Exporteur im Vorfeld eine Hermesdeckung zur Absicherung der entsprechenden Risiken abgeschlossen hat. Über die Übernahme einer Hermesdeckung wird entsprechend der Förderungswürdigkeit und risikomäßigen Vertretbarkeit im Einzelfall entschieden.
Derzeit wird außerdem geprüft, inwieweit bestimmte Unternehmen von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind und welche Auswirkungen die seitens Russland veröffentlichte Liste von Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren (u. a. Agrarprodukte, Lebensmittel) auf betroffene Unternehmen haben könnten und ob ein Handlungsbedarf besteht.