TTIP soll die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA vertiefen. In einer globalisierten Welt eröffnet TTIP damit auch Chancen und Perspektiven für ein gemeinsames Handeln. Dies setzt jedoch voraus, dass Schutzstandards die gleiche Bedeutung wie Handelsinteressen genießen.
Durch TTIP sollen unter anderem Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften sowie technische Regelwerke angeglichen oder gegenseitig anerkannt werden. Das kann freilich auch Bereiche betreffen, in denen die Schutzvorstellungen auf beiden Seiten des Atlantiks sehr unterschiedlich sind, wie z. B. in den Feldern der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. In diesen Bereichen muss sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden.
Bedeutsam ist unter Umweltgesichtspunkten insbesondere, wie Risiken bewertet werden. Mit wissenschaftlicher Unsicherheit wird in den USA und der EU unterschiedlich umgegangen. Das europäische Umweltrecht ist vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, staatliches Handeln zur Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage zu ergreifen.
„Das Vorsorgeprinzip sollte deshalb in den Vertragstexten konkret verankert werden“, empfiehlt das federführende Ratsmitglied Prof. Dr. Christian Calliess.
Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.
„Auch der jetzt eingerichtete Leseraum für die Abgeordneten des Bundestages schafft keine hinreichende Bedingungen, um die für die demokratische Meinungsbildung wichtigen Debatten zu ermöglichen“, kommentiert Prof. Calliess.
Von zentraler Bedeutung ist auch die ausgewogene und effektive Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Vorbereitung und Umsetzung von TTIP. Insoweit muss sichergestellt werden, dass sich auch Akteure, denen weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, einbringen können und Gehör finden.
Stellung nimmt der SRU auch zu den in TTIP geplanten privaten Schiedsgerichten. Dabei begrüßt der Sachverständigenrat den Vorschlag der EU einen ständigen Gerichtshof einzurichten. Gelingt es der EU nicht, diesen Vorschlag durchzusetzen, so sollte in TTIP auf Schiedsgerichte verzichtet werden. Ohnehin ist die Notwendigkeit solcher zusätzlicher Klagemöglichkeiten zwischen demokratischen Verfassungsstaaten fraglich.
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