Der KMU-Fonds der EU bietet folgende Unterstützungen:
- Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP-Scan-Dienste“) erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum des antragstellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotenzials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen;
- Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren;
- Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren;
- Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren;
- mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung).
Die Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums (2022-2024) beantragt werden. Für den 11. Februar ist eine Sondertagung zu dem Fonds im Rahmen der Europäischen Industrietage geplant, an der interessierte KMU auch online teilnehmen können.
Zum Nachlesen
- Europäischen Kommission (10.01.2021): 47 Mio. Euro für den Schutz des geistigen Eigentums: EU vergibt Gutscheine an kleine und mittlere Unternehmen
- EUIPO: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen