Damit soll die Praxis überwunden werden, die Arbeit von Promovierenden mit Zuschüssen (grants) zu vergüten, die ausschließlich die Kosten für Forschung abdecken. Durch den geänderten Status erhalten die Promovierenden ein Gehalt und haben weitreichende arbeitsrechtliche Vorteile; etwa im Fall von Krankheit, bei Familiengründung oder Rentenansprüchen. Zudem sind damit größere Sicherheiten für internationale Promovendinnen und Promovenden verbunden, die zwischen 40 und 50 Prozent der insgesamt 19,000 Doktorandinnen und Doktoranden in Schweden ausmachen.
Die Schwedische Vereinigung der Hochschullehrenden SULF begrüßte die Entscheidung der Regierung, auch wenn damit nur der bereits gängige Beschäftigungsstatus der Promovierenden rechtlich verankert würde. Zudem wiesen Vertreter von SULF in Bezug auf internationale Doktorandinnen und Doktoranden auf offene Fragen in Bezug auf Aufenthaltstitel und Meldepflicht hin, die es noch zu klären gelte. SULF steht dazu in Gesprächen mit den zuständigen Behörden.
Zum Nachlesen
- University World News (21.04.2017): Employment status given to nearly all PhD candidates