Die Schweiz hat bereits am 16. Dezember 2016 das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert und erfüllt somit die Bedingungen für die vollständige Assoziierung an Horizont 2020.
Schweizer Einrichtungen haben damit innerhalb von Horizont 2020 denselben Status wie andere assoziierte Staaten. Sie können somit im Rahmen sämtlicher Ausschreibungen des Forschungsrahmenprogramms Fördergelder von der Europäischen Kommission einwerben.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission - Generaldirektion Forschung und Innovation (22.12.2016): Switzerland steps up research and innovation cooperation with the EU
- Information note der Europäische Kommission (20.12.2016): Swiss participation in Horizon 2020