Die neue Verordnung hat zum Zweck, die Form der Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU zu regeln und klar definierte Verfahrensvorgaben für die Unterstützung durch den Bund festzulegen. Dabei werden die veränderten Rahmenbedingungen rechtlich nachvollzogen mit Blick auf eine Anwendung sowohl bei einer Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ als Drittstaat wie auch im Falle ihrer Assoziierung.
Die Verordnung umfasst ebenso Regelungen zur Beitragsausrichtung der Stipendien für die Ausbildung an europäischen Hochschulinstitutionen. Zudem werden die Massnahmen zur Stärkung und Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bildung auf Verordnungsstufe ausgeführt. Weiter werden die Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen zugunsten des Schweizer Hauses in der Cité internationale universitaire de Paris (CIUP) sowie für die Auswahl der Studierenden und weiterer Mieterinnen und Mieter des Schweizer Hauses im bisherigen Rahmen bestätigt.
Eine Anhörung aller interessierten Kreise wurde im Frühling durchgeführt. Die Verordnung sieht keine Massnahmen vor, die den budgetierten Rahmen der jeweiligen Aktivitäten überschreiten. Die bisherige Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris wird per 1. November 2015 abgelöst.
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