Mit der Verlängerung der Übergangslösung hält der Bundesrat Schweizerinnen und Schweizern weiterhin die Möglichkeit offen, indirekt an Erasmus+, dem Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, teilzunehmen. Schweizer Studierende und Lernende sowie Fachleute auf allen Bildungsstufen profitieren weiterhin von den europäischen Mobilitätsaktivitäten, und Schweizer Bildungsinstitutionen können sich weiterhin an Kooperationsprojekten mit europäischen Partnern beteiligen.
Gleichzeitig kann der Bundesrat bei der langfristigen Ausgestaltung der Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung ab 2018 die Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bis 2017 berücksichtigen.
Die für die Programmteilnahme 2017 erforderliche Information wird rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens erfolgen. Für die Umsetzung der nationalen und internationalen Austausch- und Mobilitätsförderung ist im Auftrag von Bund und Kantonen ab dem 1. Januar 2017 die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) zuständig. Bis Ende 2016 werden die laufenden Arbeiten noch von der bisher beauftragten ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit weitergeführt.
Die Übergangslösung 2014–2016 für Erasmus+ war nötig geworden, nachdem die Assoziierungsverhandlungen im Nachgang zur Abstimmung über die Volksinitiative gegen Masseneinwanderung sistiert und die Schweiz am 26. Februar 2014 in den Status eines Drittstaates zurückgesetzt worden war.
Kontakt:
Jérôme Hügli
Projektverantwortlicher SBFI
Internationale Bildungszusammenarbeit und Berufsqualifikationen
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