Die Reform soll Ende August dieses Jahres in Kraft treten und koreanischen Universitäten die Gründung von Campus-Niederlassungen im Ausland erleichtern.
Nach der aktuellen Rechtslage können koreanische Universitäten im Ausland nur Zweigniederlassungen errichten, wenn diese sowohl rechtlich als auch finanziell unabhängig von der ursprünglichen Hochschule sind. Diese Zweigstellen müssen als unabhängige Einrichtung von der Regierung des Gastlandes anerkannt sein und dürfen nicht über Einnahmen aus Studiengebühren verfügen. Unter dieser seit 2011 bestehenden Regelung sind kaum Niederlassungen im Ausland gegründet wurden.
Von der Reform sollen auch Studenten mit Doppelstudiengängen an ausländischen Partnerhochschulen profitieren. So soll die Grenze zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland von der Hälfte auf drei Viertel des Studiengangs hochgesetzt werden.
Die Seoul National University, welche Austauschprogramme mit Hochschulen in Singapur, Australien und China verfolgt und bereits Studentenwohnheime in Kanada und Großbritannien eingerichtet hat, äußert sich jedoch mit Skepsis zu den Regierungsplänen und möchte zunächst die Reform abwarten, bevor sie sich eventuellen Auslandsprojekten diesen Ausmaßes widmet.
Zum Nachlesen:
- University World News (06.04.2016): Government to ease setting up overseas branch campuses
- KBS World Radio (30.04.2016): Revised Bill to Ease Regulation on S. Korean Universities' Overseas Campuses