Fortschritte erzielten die Verhandlungsteams unter anderem beim Thema regulatorische Kooperation. Im Detail wurden Möglichkeiten engerer Kooperation ausgelotet. Gleichzeitig betonten die Verhandler die Wichtigkeit, das so genannte "right to regulate" zu achten. Auch künftig wird es keine Einschränkung der Gesetzgebung geben, weder auf europäischer, noch auf nationalstaatlicher oder regionaler Ebene. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung sollen weitere Details in der kommenden Woche ausgetauscht werden.
Außerdem stand zum ersten Mal der konkrete Vorschlag der EU-Kommission zu einem modernen und transparenten Investitionsschutz zur Diskussion. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Klagen von Investoren künftig durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern entschieden werden.
In den kommenden Monaten sollen nun weitere konsolidierte Texte fertig gestellt werden. Der Unterhändler der USA, Mullany, betonte das Ziel der USA, die Verhandlungen zu einem ersten Entwurf bis Ende 2016 abzuschließen. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Gespräche noch 2016 abzuschließen. Priorität hat allerdings der Abschluss eines substantiellen und ausgewogenen Abkommens: Qualität geht vor Schnelligkeit.