StartseiteAktuellesNachrichtenTU9: "Bologna-Reform und 'Dipl.-Ing.' sind vereinbar: Österreich macht es vor!"

TU9: "Bologna-Reform und 'Dipl.-Ing.' sind vereinbar: Österreich macht es vor!"

TU9 fordert die Landesgesetzgeber auf, den Hochschulen die Autonomie zu geben, den "Dipl.-Ing" als akademischen Abschlussgrad eines ingenieurwissenschaftlichen Masterstudiengangs verleihen zu können. Dabei verweist TU9 auf die entsprechenden Formulierungen des in diesem Punkt vorbildlichen Österreichischen "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)".

In der Erklärung von Budapest und Wien zum Europäischen Hochschulraum vom 12. März 2010 haben die für Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Minister aus den am Bologna-Prozess teilnehmenden Ländern bekräftigt, einen Europäischen Hochschulraum auf der Grundlage von Respekt gegenüber der Vielfalt an Kulturen, Sprachen und Hochschulsystemen aufzubauen.

Die TU9-Universitäten begrüßen dieses Bekenntnis. Der Bologna-Prozess sollte die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums steigern. Wettbewerb bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, sondern auch, dass die Akteure in diesem Bildungsraum ihre Profile und Studienangebote schärfen.

Die TU9-Universitäten haben inzwischen nahezu alle Studiengänge auf das zweistufige Bologna-Studiensystem umgestellt. Im Einklang mit der Erklärung der Europäischen Wissenschaftsminister, den rechtlichen Vorgaben des Bologna-Prozesses und der entsprechenden Landesgesetzgebung werden in dem nun zweistufigen Studiensystem auch Ingenieurinnen und Ingenieure ausgebildet.

Wesentliches Ziel bei der Umstellung des Studiensystems auf den Bachelor/Master-Zyklus war für die TU9-Universitäten, dass Masterabsolventen in den Ingenieurwissenschaften zugleich auch die fachliche Qualifikation erlangen, wie sie bisher der deutsche Diplom-Ingenieur erreichte.

Vor diesem Hintergrund ist es jedoch völlig unverständlich, dass auf der Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz in vielen Landesgesetzen den deutschen Universitäten das Recht abgesprochen wurde, den "Dipl.-Ing." als einen Abschlussgrad für ein Masterstudium zu vergeben. Dies wurde mit dem Hinweis auf den Bologna-Prozess begründet. Schaut man aber auf die Bologna-konformen Regelungen in den Gesetzgebungen der Nachbarstaaten in Europa, so erkennt man, dass diese Rechtsauffassung falsch ist.

So regelt etwa das in diesem Punkt vorbildliche Österreichische "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)" in § 51, Absatz 2 Nr. 11:

"Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten 'Master...' mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, oder 'Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur', abgekürzt 'Dipl.-Ing.' (...)".

Die Präsidenten und Rektoren der TU9 fordern für die Universitäten in Deutschland das gleiche Recht und das gleiche Maß an Autonomie in Bezug auf die Vergabe des akademischen Grades "Dipl.-Ing." wie in Österreich.

Die TU9-Universitäten bekräftigen, dass der akademische Grad "Diplom-Ingenieur" ("Dipl.-Ing.") als Markenzeichen deutscher Ingenieurausbildung erhalten bleiben muss. Er ist ein sichtbares Zeichen der Vielfalt der Ingenieurausbildung in Europa. Es wäre ein großer Schaden, diese Marke guter Ingenieurausbildung als Alleinstellungsmerkmal im globalen Wettbewerb der Universitäten aufzugeben.

Beschluss (im Wortlaut):

TU9 fordert die Landesgesetzgeber auf, den Hochschulen die Autonomie zu geben, den "Dipl.-Ing" als akademischen Abschlussgrad eines ingenieurwissenschaftlichen Masterstudiengangs verleihen zu können.

Dabei verweist TU9 auf die entsprechenden Formulierungen des in diesem Punkt vorbildlichen Österreichischen "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)".

Das bedeutet, dass in den Studienordnungen auszuweisen ist, welcher Mastergrad vergeben wird. Dabei gilt: Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten "Master" mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, oder "Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur", abgekürzt "Dipl.-Ing.".

Kontakt
Venio Piero Quinque, LL.M./LL.B., M.A.
Geschäftsführer
TU9 German Institutes of Technology
Siemensdamm 50
D-13629 Berlin
Germany
Tel.: +49 (0)30 - 386 - 39003
Fax: +49 (0)30 - 386 - 39016
E-Mail: presse(at)tu9.de

Quelle: TU9 German Institutes of Technology Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Österreich EU Themen: Bildung und Hochschulen

Weitere Informationen

Projektträger