StartseiteAktuellesNachrichtenUniversität Bayreuth bietet in Kooperation mit spanischer Universität einen Doppelabschluss im deutschen und spanischen Recht

Universität Bayreuth bietet in Kooperation mit spanischer Universität einen Doppelabschluss im deutschen und spanischen Recht

Die Universität Bayreuth und die Universidad Pablo de Olavide in Sevilla kooperieren und haben zum Wintersemester 2014/15 ein gemeinsames Studienprogramm aufgelegt. Der BA-Studiengang "Rechtswissenschaft deutsch-spanisch" ermöglicht den Doppelabschluss im deutschen und im spanischen Recht. Das Studium beider Rechtskulturen in Bayreuth und in Sevilla bereitet Jura-Studierende auf eine internationale Karriere vor.

Hunderttausende Deutsche und Spanier leben, arbeiten und verfügen über Grundbesitz im jeweils anderen Land. Der Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Spanien floriert und bewegt sich im zweistelligen Milliardenbereich; immer mehr mittelständische Unternehmen investieren direkt im jeweils anderen Land. Das schafft einen rechtlichen Beratungsbedarf, der Jura-Studierenden beider Länder spannende berufliche Perspektiven bietet.

„Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, kooperieren die Universität Bayreuth und die Universität Pablo de Olavide in Sevilla. Ab dem Wintersemester 2014/15 bieten wir unseren Jura-Studierenden ein gemeinsames Studienprogramm an. Damit können sie einen Doppelabschluss im deutschen und im spanischen Recht erwerben“, erklärt Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible.

Dem Studienprogramm entsprechend können Jura-Studierende je vier Semester vor Ort beide Rechtskulturen kennenlernen. Nach acht erfolgreichen Semestern haben sie einen Doppelabschluss als ‘Bachelor of Laws’ der Universität Bayreuth sowie den ‚Grado en Derecho‘ der Universität Pablo de Olavide in der Tasche. „Wer sich für das anspruchsvolle Studienprogramm entscheidet und erfolgreich absolviert, dem steht der Weg zu einer Karriere als international agierender Jurist offen. Darüber hinaus sind zwei Jahre Auslandserfahrung ausgesprochen vorteilhaft, nicht nur der Sprache wegen“, erläutert Prof. Leible.

„Damit Interessierte zum Studienprogramm ‚Rechtswissenschaft deutsch-spanisch‘ an der Universität Bayreuth zugelassen werden, müssen sie neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung auch ausreichende Spanischkenntnisse nachweisen“, erläutert Rosa Miquel Sala, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bayreuther Lehrstuhl Zivilrecht IV – Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Im Moment bereitet die 30-Jährige den reibungslosen Start des neuen Studienprogramms ‚Rechtswissenschaft deutsch-spanisch‘ mit vor und freut sich auf ihre Aufgabe als Dozentin bei dem neuen Studienprogramm, das zum Wintersemester 2014/15 startet.

Weitere Informationen zum Studienverlauf und zum Zulassungsverfahren an beiden Universitäten finden sich im Flyer zu diesem deutsch-spanischen Doppelabschlussprogramm Rechtswissenschaften.

Kontakt

Prof. Dr. Stephan Rixen
Studiengangmoderator ‚Rechtswissenschaft deutsch-spanisch‘
Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht I – Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht
Telefon Sekretariat (+49) 0921 / 55-6011
oer1(at)uni-bayreuth.de
http://www.oer1.uni-bayreuth.de

Rosa Miquel Sala, LL.M.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Zivilrecht IV – Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Telefon (+49) 0921 / 55-6333
rosa.miquel-sala(at)uni-bayreuth.de 
http://www.zivilrecht4.uni-bayreuth.de

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30
D-95447 Bayreuth

Quelle: Universität Bayreuth Redaktion: Länder / Organisationen: Spanien Themen: Bildung und Hochschulen Ethik, Recht, Gesellschaft

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