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Albanien: Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Datum des Inkrafttretens: 26.11.2015 | Unterzeichnungsdatum: 26.11.2015 Datum des Inkrafttretens: 26.11.2015 (vorläufige Anwendung) Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung der Republik Albanien Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Das in Berlin am 26. November 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Albanien über kulturelle Zusammenarbeit wird nach seinem Artikel 15 Absatz 2 seit dem 26. November 2015 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig angewendet.

Nach Artikel 15 Absatz 3 dieses Abkommens wird das Abkommen vom 19. Dezember 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Albanien über kulturelle Zusammenarbeit (nicht veröffentlicht) mit Ablauf des 25. November 2015 nicht mehr vorläufig angewendet.

Quelle: BGBl 2016 Teil II Nr. 2 Seite 32ff Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Albanien Themen: Kategorien: Kulturabkommen

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