Das in Berlin am 27. Februar 2009 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Angola über die Kooperation in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft wurde nach seinem Artikel 17 seit der Unterzeichnung nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig angewendet.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 17 am 8. August 2012 in Kraft getreten (siehe BGBl 2014 Teil II Nr. 19 Seite 528).