Das in Sarajewo am 21. Juli 2004 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, Bildung und Wissenschaft wurde seit dem 21. Juli 2004 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig angewendet.
Das Abkommen ist am 4. Januar 2006 in Kraft getreten (siehe BGBl 2006 Teil II Nr. 9 Seite 278).
Bosnien und Herzegowina: Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft
Datum des Inkrafttretens:
21.07.2004
| Unterzeichnungsdatum:
21.07.2004
Datum des Inkrafttretens: 21.07.04 (vorläufige Anwendung)
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Bosnien und Herzegowina
Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Quelle:
BGBl 2004 Teil II Nr. 33 Seite 1442ff
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Bosnien und Herzegowina
Themen:
Kategorien:
Kulturabkommen