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Bosnien und Herzegowina: Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft

Datum des Inkrafttretens: 04.01.2006 | Unterzeichnungsdatum: 21.07.2004 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Bosnien und Herzegowina Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß Bekanntmachung im BGBl vom 16.09.2004 (BGBl 2004 Teil II Nr. 33 Seite 1442ff) wurde das deutsch-bosnisch-herzegowinische Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, Bildung und Wissenschaft seit dem 21. Juli 2004 vorläufig angewendet.

Quelle: BGBl 2006 Teil II Nr. 9 Seite 278 Redaktion: von Hendrik Dellbrügge, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: sonstige Länder Themen: Kategorien: Kulturabkommen

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